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BEMFV Hotline: Tel.: 02205 2057
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"Wichtig (sonst teuer)" Liste der ab 01.01.2009 nicht mehr zugelassenen Funktelefonen

EMV Sachverständige Distrikt Baden EMVG / EMVU

Fridhelm Reddig
DF1IC (A19)
Bunsenstr. 11
74915 Waibstadt Tel.: 0 72 63 / 45 91
Email: f.reddig@t-online.de

Karlheinz Metzger
DK9IG (A17)
Peter-Baur-Weg 19
79713 Bad Säckingen Tel.: 0 77 61 / 13 36
Email: kh.metzger@t-online.de

Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen (BEMFV)
Der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr hat diese vor Inbetriebnahme der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) anzuzeigen.

Hierbei ist die im Amtsbaltt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichte Anleitung zur Durchführung der Anzeige anzuwenden.

Anzeige einer ortsfesten Amateurfunkanlage

Acrobar ReaderSie benötigen zum Lesen und Ausdrucken das kostenlose Anzeigeprogramm Adobe Reader. Sollte keines installiert sein?
Hier bitte beim Hersteller herunterladen:
http://www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2_allversions.html
Adobe Reader ist ein eingetragenes Warenzeichen der Firma Adobe Systems Incorporated.

Infos von der Bundesnetzagentur
Anleitung zur Durchführung einer Anzeige
Studie zur Bestimmung der Schutzabstände bei Amateurfunkanlagen
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung Elektromagnetischer Felder

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