Bedrohung des 70-cm-Bandes durch US-Satellitensystem?
von darc.de
Verschiedene Berichte in der Fachpresse zur Nutzung des 70-cm-Bands durch ein US-amerikanisches Satellitensystem sorgen in letzter Zeit nicht nur in der Amateurfunkwelt für Verwirrung. Was ist das für ein System und in welcher Form ist die Nutzung des Bandes durch den Amateurfunk gefährdet? Das Referat Frequenzmanagement hat deshalb eine Einordnung des Themas vorgenommen. Worum geht es? Bei „AST Spacemobile“ (https://ast-science.com) handelt es sich um ein im US-Bundesstaat Texas ansässiges Unternehmen, das mit Basisstationen im Weltraum terrestrische Mobilfunknetze ergänzen oder ersetzen möchte. Da die Kommunikation mit gewöhnlichen Mobiltelefonen funktionieren soll, brauchen die Satelliten extrem große Antennen (65 m²). So weit, so gut. Wenn aber die „Erdfunkstellen“ normale Handys in den ihnen zugewiesenen Frequenzbereichen im GHz-Bereich sind, wofür braucht man dann Frequenzen im Bereich 430 – 440 MHz? Neben den Nutzkanälen benötigt jedes Satellitensystem auch Kommunikationsmöglichkeiten zur Überwachung und Steuerung der Satelliten. Hierzu wird AST Spacemobile unter anderem Frequenzen im 70 cm Band benutzen. Es handelt sich um fünf Kanäle mit einer Bandbreite von jeweils 50 kHz (Mittenfrequenzen sind 430,5 MHz, 432,5 MHz, 434,1 MHz, 435,9 MHz und 439,5 MHz). Eine Belegung des gesamten Bandes 430–440 MHz, wie in einigen Medien suggeriert, ist also nicht geplant. Diese Kommunikation wird mit einigen über den Globus verteilten Bodenfunkstellen stattfinden. In Deutschland ist nach bisherigen Informationen keine Station geplant. Die Nutzung des Bandes 430–440 MHz für dieses Vorhaben entspricht allerdings nicht den Frequenzzuweisungen, wie sie in der „Vollzugsordnung für den Funkdienst“ (VO Funk, englisch: Radio Regulations) zwischen den ITU-Mitgliedsstaaten vereinbart sind. Bei der Genehmigung bezieht sich die amerikanische Fernmeldeverwaltung FCC hingegen auf eine Klausel, nach der von den Zuweisungen abgewichen werden kann, wenn es bei den zugewiesenen Funkdiensten nicht zu Störungen kommt. Was bedeutet das für die Amateurfunknutzung? Die bestehenden Nutzungsrechte fürs 70-cm-Band werden in keiner Weise eingeschränkt. Störungen durch Amateurfunkaussendungen muss das Satellitensystem hinnehmen; die Ursachen für etwaige Störungen des Amateurfunks muss es beseitigen. Hierzu bedarf es einer Dokumentation der Störungen bzw. einer Störungsmeldung an die Bundesnetzagentur. Es wird nicht erwartet, dass die USA anstreben, durch Änderung der VO Funk den Zugang der Funkamateure zu diesem Band einzuschränken. Was tut der DARC? Jede Nutzung der Amateurfunkbänder durch andere Funkdienste, insbesondere wenn diese aufgrund internationaler Vereinbarungen nicht vorgesehen ist, schränkt die Nutzung durch Funkamateure potentiell ein. Eine Positionierung gegen solche Nutzungen ist unerlässlich. Daher wurde die Bundesnetzagentur bereits schriftlich auf die Situation hingewiesen und um Unterstützung gebeten. Es gilt weiterhin die Situation zu beobachten. Vor allem aber ist es erforderlich, auftretende Störungen im Amateurfunk zu dokumentieren und zu melden. Bernd Mischlewski, DF2ZC, und Martin Weber, DL5DS, Referat Frequenzmanagement