Befristete Erlaubnisse für den Amateurfunkdienst verlängert

Am 21.12.2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 24/2022 die Verfügung Nr. 137/2022 und damit die Verlängerung der bisherigen Duldungsregelungen für 160 m, 50 MHz, 70 MHz, 13 cm und 6 cm. Anderenfalls wären diese befristeten Erlaubnisse zum Jahresende ausgelaufen; nun gelten sie bis zum 31.12.2023. Inhaltlich wurde den Anträgen des RTA wie im Vorjahr in vollem Umfang entsprochen. Im Einzelnen bedeutet dies:  6-m-Band: Im Frequenzbereich 50,0 – 50,4 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungs­klasse A auch 2023 mit maximal 750 Watt PEP senden, Inhaber der Genehmigungsklasse E mit 100 W PEP – ausschließlich bei horizontaler Polarisation. Von 50,4 bis 52,0 MHz sind lediglich 25 W PEP gestattet. Contestbetrieb ist zulässig.   Im 4-m-Band (70,150 – 70,210 MHz) dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse A mit 25 W ERP arbeiten; ausschließlich horizontale Polarisation ist zulässig.   Im 160-m-Band darf an Wochenenden in den Bereichen 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz mit der vollen zulässigen Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A bzw. E gearbeitet werden. Nur zu diesen Zeiten ist dort auch Contest-Betrieb erlaubt.   Im 13- und im 6-cm-Band dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse E im Bereich von 2320 – 2450 MHz bzw. 5650 – 5850 MHz auch 2023 mit max. 5 W PEP arbeiten. Damit ist Hamnet-Nutzung weiterhin möglich. Das Amtsblatt der Bundesnetzagentur kann unter https://www.bnetza-amtsblatt.de/download/99 heruntergeladen werden.

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