Im Bundesgesetzblatt Nr. 1/2024, vom 4. Januar informiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BDMV) über die „Besondere Gebührenverordnung für telekommunikationsrechtliche Tätigkeiten“. Gemäß §1 Abs. 1 Nr. 8 werden Gebühren und Auslagen für die „Amateurfunkverordnung vom 15. Februar 2005 (BGBl. I S. 242), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 160) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung“ erhoben. Im Abschnitt 4 „Amateurfunkgesetz (AFuG) und Amateurfunkverordnung (AFuV)“ auf den Seiten 11 und 12 wird über die jeweiligen Gebühren und Auslagentatbestände informiert. Dazu zählen z.B. Kosten für Amateurfunkprüfungen (Erstprüfung Klasse A 71,50 €, für Klasse E 56 €), personengebundene Rufzeichenzuteilung 20 €, Adressänderungen und damit Neuausstellung der Genehmigungsurkunde 18,50 € usw. Die Veröffentlichung der obigen Ausgabe des Bundesgesetzblattes kann über das Internet abgerufen werden unter https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/1/VO.html.