Bundesrats-Drucksache definiert in Fußnote Rechtsrahmen für 70-MHz-Betrieb

von darc.de

Der Bundesrat hat auf seiner Webseite hat mit der Drucksache 364/26 die Fünfte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung veröffentlicht. Darin findet sich die Fußnote 12 auf Seite 61, Zitat: „Der Frequenzbereich 70-70,5 MHz können für Aussendungen durch den Amateurfunkdienst genutzt werden. Diese Nutzungen genießen keinerlei Schutz vor militärischen Funkdiensten und dürfen keine schädlichen Störungen bei diesen Funkdiensten hervorrufen“. Mit dieser Passage wird ein rechtlicher Rahmen gelegt. Weitere Schritte durch die Bundesnetzagentur, die zu einer Nutzung des Bandes führen können, stehen noch aus. Die Drucksacke ist online abrufbar: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0301-0400/364-26.html. Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch die Meldung des DARC-Referats Frequenzmanagement vom 13. März 2026 auf der DARC-Webseite mit dem Titel „Aktueller Status zur Duldung 70 MHz“: https://www.darc.de/nachrichten/meldungen/aktuelles-details/news/aktueller-status-zur-duldung-70-mhz/.