Meldungen DARC e. V.

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Dezember
2020

Der DARC wünscht einen guten Start in das neue Jahr…

| darc.de

Hinter uns liegt ein in vielerlei Hinsicht besonderes Jahr. Die Corona-Pandemie hat uns vor große Herausforderungen gestellt und uns in allen Lebensbereichen mit teilweise schmerzlichen Einschränkungen konfrontiert. Die Krise hat uns aber auch gezeigt, dass wir unser Vereinsleben im DARC trotz aller Widrigkeiten aufrechterhalten können. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern dem Einsatz und dem Einfallsreichtum unserer Mitglieder zu verdanken. Die dem Funkamateur typische Experimentierfreude war hierbei ganz klar von Vorteil: Wir haben neue Wege gefunden, um unser Clubleben aufrechtzuerhalten und so die Tore geöffnet für neue Kommunikationswege und Veranstaltungsformen. Der DARC-Vorstand sowie die Mitarbeiter der Geschäftsstelle in Baunatal bedanken sich – für Ihr Durchhaltevermögen in dieser schwierigen Zeit, für Ihr Engagement und für Ihre Treue zum Verband. Wir wünschen allen Mitgliedern und deren Familien ein besinnliches und ruhiges Weihnachtsfest und ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr.  Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle und der DARC Verlag GmbH in Baunatal wieder ab dem 4. Januar 2021. Bleiben wir in Kontakt - Bleiben Sie gesund.

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Franz Berndt, DL9GFB, ist silent key…

| darc.de

Am 22. Dezember 2020, einen Tag nach seinem 68. Geburtstag, erlag Franz Berndt, DL9GFB, Distriktsvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern, den Folgen seines wenige Tage zuvor erlittenen Schlaganfalls. Franz kam mit 13 Jahren in seiner Heimatstadt Bad Doberan zum Amateurfunk und begann seine aktive Afu-Tätigkeit als SWL mit seiner Prüfungsnummer DM-4295-A. Es folgte die Zeit als Mitbenutzer an der Klubstation unter den Rufzeichen DM4SDA und Y45SA. Gegen Ende der DDR erhielt er die Einzelgenehmigung mit dem Rufzeichen Y25JA und funkte ab 1991 als DL9GFB. Franz bevorzugte die Kurzwellenbänder besonders in „seiner“ Betriebsart Telegrafie. Er war aber auch in SSB und gelegentlich in den digitalen Sendearten auf den Bändern aktiv. Seine letzte Funkaktivität war die Teilnahme am ARRL-10-Meter-Contest zu Anfang dieses Monats. Franz Berndt gehörte zu den weltweit bekannten und geehrten Funkamateuren, insbesondere auch durch seine 20 DX-Peditionen, die er zum Teil selbst organisiert hat und daran auch teilgenommen hat. Er benutzte dabei insgesamt 25 verschiedenen Rufzeichen. Die letzte DX-Pedition war im Oktober mit Z66DX in den Kosovo. Nach der Gründung des DARC-Distriktes Mecklenburg-Vorpommern (V) wurde Franz 1991 zum Referenten für Funkbetrieb berufen. Aus dieser Zeit stammen auch die insgesamt neun auf ihn zugelassenen Clubstationsrufzeichen. Der jährlich im März stattfindende MVP-Contest sowie die Aktivitäten des Distriktes im Zusammenhang mit dem SOP-Diplom waren eng mit dem Rufzeichen DL9GFB verbunden. Nach fünf Jahren als stellvertretender DV-V wurde er 2010 zum Vorsitzenden des DARC-Distriktes Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Als Distriktsvorsitzender war Franz automatisch auch Mitglied des Amateurrates des DARC. Hier wirkte er mit und er war stets an dessen Entscheidungen interessiert. Er hinterfragte so manche Diskussion und brachte neue Sichtweisen ein. Zu dem umfangreichen gesellschaftlichen Engagement von Franz Berndt gehörten weitere ehrenamtliche Funktionen bis hin zu seiner Passion für die Kirchenmusik als Posaunist im Bad Doberaner Münster. Franz, der sich nie zu schonen vermochte, zeichnete sich durch ein organisatorisches Talent aus und war eine im Amateurfunkgeschehen Mecklenburg-Vorpommerns nicht wegzudenkende stets hilfsbereite Persönlichkeit. Wir im Distrikt V sowie die gesamte Amateurfunkwelt verlieren in DL9GFB einen der aktiven Funkamateure. Wir werden ihn vermissen und müssen ihn dankbar in Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten seiner Familie. Hardy Zenker, DL3KWF, stv. DV Mecklenburg-Vorpommern (V) Heinz Mölleken, DL3AH, AR-Sprecher des DARC e.V. Der DARC-Vorstand    

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Nutzung von 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz durch Klasse-E-Inhaber verlängert…

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Um Funkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und den Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbereiche 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen bis zum 31. Dezember 2021 gestattet. Die maximal zulässige Sendeleistung bei der Nutzung der Frequenzbereiche 2320–2450 MHz und 5650–5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E beträgt 5 Watt PEP. Dabei sind die Nutzungsbestimmungen 9 und 13 gemäß Buchstabe B der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) und alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten.

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Erweiterte Nutzungsregelung für 50–52 MHz…

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Die Weltfunkkonferenz 2019 der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) hat für den Amateurfunkdienst in Region 1 eine sekundäre Zuweisung im Frequenzbereich 50–52 MHz beschlossen. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat die Bundesnetzagentur gemäß Amtsblatt 24 vom 23.12.2020 eine erweiterte Nutzungsregelung für 50–52 MHz gestattet. Die vorläufige Nutzung des Frequenzbereichs 50–52 MHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2021 im Rahmen der nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet: Frequenzbereich: 50,000–52,000 MHz Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,000–50,400 MHz: – 750 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A – 100 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E Maximal zulässige Sendeleistung im Frequenzteilbereich 50,400–52,000 MHz: 25 W PEP für Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klassen A und E.Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz Antennenpolarisation: horizontal Kontestbetrieb: zulässig Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt. Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen. Die Nutzung darf auch durch Inhaber einer gültigen CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT/ECC-Empfehlung T/R 61-01 im Rahmen der vorgenannten Regelungen für Zulassungsinhaber der Klasse A und aller sonstigen geltenden Regelungen erfolgen. Die Nutzung darf auch durch Inhaber einer gültigen CEPT-Novizen-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT/ECC-Empfehlung (05)06 im Rahmen der vorgenannten Regelungen für Zulassungsinhaber der Klasse E und aller sonstigen im Amateurfunk geltenden Regelungen erfolgen. Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Angaben zu führen: Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers. Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs, sowie auf die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des Sendebetriebs wird bis auf Weiteres verzichtet. Hinsichtlich der 50-MHz-Funkbaken mit Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV gilt die zuletzt mit Verfügung Nr. 64/2019 geänderte Verfügung Nr. 36/2006. Rufzeichenzuteilungen gemäß § 13 AFuV sind im Rahmen der Regelungen dieser Mitteilung nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht zugestimmt werden.    

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Verlängerung des befristeten Erlaubnisses für 70,150–70,200 MHz…

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In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird gemäß Amtsblatt 24 der BNetzA vom 23.12.2020 die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,150–70,200 MHz bis zum 31. Dezember 2021 unter den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen gestattet. Die Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt und darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen. Zugelassene Sendearten: Alle Sendearten Maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung: 12 kHz Maximale Strahlungsleistung: 25 Watt ERP Antennenpolarisation: horizontal Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen. Fernbedient erzeugte Aussendungen sind nicht gestattet. Rufzeichenzuteilungen nach § 13 AFuV sind im Rahmen dieser Regelung nicht möglich. Einer zeitgleichen Mehrfachnutzung eines Rufzeichens gemäß § 11 Abs. 4 AFuV kann nicht zugestimmt werden. Über den Sendebetrieb sind Aufzeichnungen mit folgenden Angaben zu führen: Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt, Unterschrift des Rufzeicheninhabers. Bei der Nutzung des Frequenzbereichs 70,150–70,200 MHz im Rahmen des Amateurfunkdienstes sind alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) einzuhalten und finden Anwendung. Störungen sind zu vermeiden und die maximale Leistung ist nur dann auszuschöpfen, wenn es für die Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als unbedingt notwendig erachtet wird.    

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Befristete Erlaubnis für das 160-m-Band bis Ende 2021 verlängert…

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Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) werden gemäß Amtsblatt 24 der BNetzA vom 23.12.2020 bei der Nutzung der Frequenzbereiche 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2021 die folgenden Abweichungen von den Nutzungsbestimmungen gestattet In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 750 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A an Wochenenden gestattet. In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 100 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E an Wochenenden gestattet. In den Frequenzbereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz wird die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Kontestbetrieb) an Wochenenden gestattet.

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OE: Zuteilung von 630 m und 60 m…

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Dank der ständigen Bemühungen des ÖVSV hat die österreichische Fernmeldebehörde die Freigabe für das 630-m-Band und für das 60-m-Band bekannt gegeben. Die wichtigsten Bestimmungen der Verordnung sind: Die Frequenzbereiche 472,0 - 479,0 kHz und 5351,3 - 5366,5 kHz werden für den Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis nach der Vollzugsordnung für den Funkdienst international und nach der FNV national zur Nutzung mit bestimmten Leistungsbeschränkungen zum Schutz anderer Funkdienste freigegeben. Aussendungen des sekundären Funkdienstes dürfen andere Funkdienste, für die die Frequenzbereiche gewidmet sind, nicht stören und haben selbst keinen Anspruch auf Schutz vor Störungen. Funkamateure der Lizenzklasse 1 dürfen die Frequenzbereiche 472,0 - 479,0 kHz und 5351,3 - 5366,5 kHz unter Einhaltung der in der FNV aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen nutzen: Frequenzbereich: 472,0 - 479,0 kHz, sekundär, maximale abgestrahlte Leistung: 1 Watt EIRP; max. Bandbreite der Übertragung: Es gelten sinngemäß die Bestimmungen der AFV. Frequenzbereich: 5351,3 - 5366,5 kHz, sekundär, maximale abgestrahlte Leistung: 15 Watt EIRP; max. Übertragungsbandbreite: Es gelten sinngemäß die Bestimmungen der AFV.

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100 Jahre Rundfunk in Deutschland…

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Am 22. Dezember 2020 ist der 100. Jahrestag der ersten öffentlichen Rundfunkübertragung in Deutschland. Das legendäre Weihnachtskonzert vom Sender Königs Wusterhausen war der Startpunkt des öffentlichen Rundfunks in Deutschland. Erstmals wurde dabei Sprache und Musik übertragen. Der erste deutsche Rundfunksender wurde auf dem „Funkerberg“ in Betrieb genommen. Seit dem 22. Dezember 2020 gilt dieser als „Wiege des Rundfunks“ in Deutschland. Von dem Sender Königs Wusterhausen aus sendeten der Presserundfunk, ab 1922 der Wirtschaftsrundfunk und ab 1923 der Unterhaltungsrundfunk, also das, was man später unter Radio verstand.    

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DF70/DK70/DP70 DARC-Aktivitäten auf der Zielgeraden…

| darc.de

Die Aktivitäten der Distrikte unter DP70DARC und DF70DARC enden an diesem Wochenende. Danach werden die QSO-Zahlen der Distrikte veröffentlicht. DK70DARC ist weiterhin täglich QRV. Ab dem 21.12. werden alle drei Rufzeichen durch das DARC Team SES bzw. das Referat DX bis Jahresende aktiviert. Der Kalender dieser Aktivitäten findet sich an einem neuen Ort: Kalender Wir freuen uns darauf, den Diplomjägern, die noch Punkte brauchen, zu diesen zu verhelfen. 73 Ric, DL2VFR

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Island: 1850-kHz-Zuweisung erneuert…

| darc.de

Der isländische Amateurfunkverband IRA erhielt am 4. Dezember eine positive Antwort von der Post- und Telekommunikationsverwaltung (PTA) auf ihren Antrag auf Erneuerung der Genehmigung zur Nutzung von 1850 - 1900 kHz in internationalen Wettbewerben (Conteste) im Jahr 2021. Die Genehmigung wird mit voller Zustimmung des Maritime Watch Center erteilt, das für die Nutzung von Frequenzen in diesem Frequenzbereich Vorrang hat. Diese Nutzung unterliegt den gleichen Anforderungen, die für den Frequenzbereich 1810 - 1850 kHz in einer Verordnung festgelegt sind, aber die Post- und Telekommunikationsverwaltung hat die folgenden erhöhten Bedingungen gestellt: Die Genehmigung wird nur während der angegebenen internationalen Wettbewerbe erteilt; G-Lizenznehmer sind berechtigt, die volle Leistung zu nutzen, bis zu 1 kW; N-Lizenznehmer genießen die gleichen Frequenzrechte, aber die Leistungsbegrenzung basiert auf einem Maximum von 10 W. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.ira.is Darüber informiert Tom Kamp, DJ5FL    

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Pressemitteilungen

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Deutschland ist Funk-Weltmeister

von | DARC Pressemitteilungen

Deutschland ist Weltmeister! Was beim Fußball keine Selbstverständlichkeit ist, kann man bei den Funkamateuren mit einer gewissen Regelmäßigkeit verkünden: Bei der Kurzwellen-Weltmeisterschaft der Internationalen Funkamateur-Vereinigung IARU (International Amateur Radio Union) hat es das deutsche Team zum wiederholten Male geschafft, den Weltmeistertitel zu erlangen.

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5. FUNK.TAG – die Erlebnismesse nicht nur für Funker (Kopie)

von | DARC Pressemitteilungen

Am 15. April veranstaltet die DARC Verlag GmbH zusammen mit dem ideellen Träger DARC e.V. von 9 bis 16 Uhr den FUNK.TAG in den Hallen 1 und 2 auf dem Messegelände Kassel. „Es ist eine der wichtigsten Großveranstaltungen nicht nur für Funkamateure, Elektronikbegeisterte und Maker. Auch Jugendliche werden mit spannenden Aktionen und Exponaten angesprochen. So wird der FUNK.TAG zum Ausflugsziel für Familien und Schulklassen“, sagt der Vorsitzende Christian Entsfellner und fährt fort: „Unsere Erlebnismesse vereint Technik, Amateurfunk und Gemeinschaftserleben. An die Erfolge der ersten vier FUNK.TAGe vor der Pandemie wollen wir anknüpfen und erwarten wieder über 2.500 funkbegeisterte Technikfans in Kassel.“

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Mehr Prüfungen, mehr Rufzeichenzuteilungen

von | DARC Pressemitteilungen

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Teilnehmer am Amateurfunkdienst im Jahr 2023 nur unwesentlich verändert: Wie die Bundesnetzagentur jüngst veröffentlichte, gab es am 31.12.2023 insgesamt 60.736 an Personen gebundene Amateur-funkzulassungen, zum Jahresende 2022 waren es noch 405 mehr.

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Neuer Prüfungskatalog veröffentlicht

von | DARC Pressemitteilungen

Am 20. Dezember 2023 wurde der neue Fragenkatalog für Prüfungen zum Erwerb von Amateurfunkzeugnissen von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) in ihrem Amtsblatt 24 durch die Mitteilung Nr. 256/2023 veröffentlicht.

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Ehrenamtlich für den Amateurfunk

von | DARC Pressemitteilungen

Es ist eine stattliche Zahl: Genau 4755 Funkamateure sind derzeit im DARC e.V. ehrenamtlich für ihren Verein engagiert. Der Stichtag für diese Zahl ist der 5. Dezember, und er könnte nicht besser für eine solche Erhebung geeignet sein. Denn am 5. Dezember wird seit 1986 der von den Vereinten Nationen ins Leben gerufene Internationale Tag des Ehrenamts gefeiert.

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Kooperation zwischen VDE und DARC besiegelt

von | DARC Pressemitteilungen

Mit einem Memorandum of Understanding (MoU) haben der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. und der Deutsche Amateur-Radio-Club e. V. (DARC) eine breit aufgestellte Zusammenarbeit besiegelt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung des DARC am 18. November in Baunatal unterzeichneten Dr. Martin Hieber, Chief Technology Officer (CTO) des VDE, und der DARC-Vorsitzende Christian Entsfellner die Kooperationsvereinbarung.

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