Guten Abend

Herzlich willkommen beim OV A11!

Amateurfunk – das Tor zur Welt

Als am 10. September 1950 in Bad Homburg der Deutsche Amateur-Radio-Club e.V. in seiner jetzigen Form, mit Distrikten und Ortsverbänden, gegründet wurde, waren es ca. 3.600 Mitglieder, davon ca. 500 registrierte Kurzwellenhörer.

Ziel war unter anderem, die durch das Amateurfunkgesetz erhaltene Freiheit gegenüber den Behörden zu wahren.

Daraus entwickelte sich der heutige DARC e.V. mit seinen 34.000 Mitgliedern.

Der Empfang von Aussendungen des Amateurfunkdienstes ist in Deutschland jedermann gestattet. Die aktive Teilnahme am Amateurfunkdienst, d.h. der Betrieb eines Senders, ist an eine Zulassung gebunden.

Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Damit unterscheidet sich der Amateurfunkdienst von diversen Funkanwendungen für Jedermann [CB-Funk], die ohne Prüfung genutzt werden dürfen.

Unseren OV A11 gibt es dieses Jahr seit 76 Jahren!

1950 bis 2026


Mitglied im DARC e.V.




Amateurfunk: Möglichkeit

Der Amateurfunkdienst bietet Funkamateuren die Möglichkeit, weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen. Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Möglichkeiten. Auch selbst gebaute oder technisch veränderte Funkgeräte dürfen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften verwendet werden.

Information: Umstellung Zulassungsurkunden auf Zulassungsbescheide

Im Zuge der Digitalisierung passt die Amateurfunkverwaltung der Bundesnetzagentur ihre Arbeitsprozesse stetig an. In Vorbereitung auf digitale Zulassungen und Zuteilungen wurde im ersten Schritt die Zulassung zum Amateurfunkdienst vom Urkundenformat auf Bescheid umgestellt. Die Zuteilungsurkunden wurden in diesem Schritt abgeschafft. Bereits ausgestellte Urkunden sind weiterhin gültig, werden jedoch bei Verlust oder Änderung nicht mehr ausgestellt und durch einen Bescheid ersetzt. Die Bescheinigung im Rahmen der bestandenen Amateurfunkprüfung ist hiervon zunächst noch nicht betroffen und wird noch weiterhin als Urkunde ausgestellt.

Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst

Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erfolgt mit der Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens. Die Zulassung kann - für die jeweilige Klasse - nach bestandener Prüfung mit der Prüfungsbescheinigung beantragt werden.

Sie kann auch mit einer entsprechenden ausländischen Amateurfunkgenehmigung oder Amateurfunkprüfungsbescheinigung erteilt werden.

Sie berechtigt den Funkamateur zur Nutzung der in Anlage 1 der Amateurfunkverordnung ausgewiesenen Frequenzbereiche unter Einhaltung der dafür festgelegten Nutzungsbestimmungen nach Maßgabe der aus seiner Zulassung ersichtlichen Zeugnisklasse.

Seit dem 24. Juni 2024 gibt es eine neue Klasse N (Entry-Class). Die Inhaber dieses Amateurfunkzeugnisses dürfen nur Funkbetrieb auf den 10m-, 2m- und 70-cm Amateurfunkbändern durchführen.

Nach dem Erwerb der Amateurfunkzeugnisse der Klassen E (Novice) und A (Harmonised Amateur Radio Examination Certificate / HAREC) können zusätzliche Amateurfunkbänder mit höheren Sendeleistungen genutzt werden.

Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A dürfen letztlich in allen für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereichen bis hin zur maximal zulässigen Senderleistung Funkbetrieb durchführen.


Termine im OV

XYL-Runde

Datum 22. Mai 2026
Zeit 19:30–20:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Freitag Abends. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz

Sked

Datum 22. Mai 2026
Zeit 20:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Freitag Abends. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz

DB0TN-Treffen

Datum 23. Mai 2026
Zeit 17:00 Uhr
Ort Brandenkopf
Auf Google Maps direkt anzeigen
Infos

Hallo Zusammen,

hiermit lade ich euch zu unserem DB0TN-Treffen am 23.05.26 um 17 Uhr auf dem Brandenkopf ein.
Nach dem gemeinsamen Essen kann unser Relais DB0TN besichtigt werden.

Anmeldungen (bis einschl. 17.05.26) und weitere Info´s sind auf unserer OV-Webseite www.darc.de/a28 zu finden. Ich freue mich über euer kommen.

Vy73 de Alexander, DG9GAG



Meldungen DARC e. V.

Für Details und zum "Weiterlesen" müssen Sie sich auf der Homepage des DARC e.V. einloggen.

Aus für RTL-SDR V4

von darc.de | darc.de

Der RTL-SDR V4 wird nicht weiter produziert. Das haben die Entwickler des beliebten Dongles für Software Defined Radio (SDR) offiziell bestätigt, so heise.de. Grund dafür sei das Ende der verfügbaren Bestände des verwendeten Tuner-Chips Rafael R828D, der schon seit längerer Zeit nicht mehr hergestellt wird. Betroffen sind Maker und Funk-Enthusiasten: Der RTL-SDR V4 ist bei vielen Bastlern eine beliebte SDR-Lösung. Der SDR-Stick digitalisiert die Empfangssignale der Antenne und übergibt sie an den Rechner. Mit passender Software lassen sich dann unterschiedlichste Funksignale empfangen – Amateurfunk, aber auch See- und Flugfunk, Wettersonden, ADS-B-Flugzeugdaten etc.   Hier geht es zum heise.de-Artikel: https://www.heise.de/news/RTL-SDR-V4-eingestellt-Beliebter-SDR-Stick-erreicht-das-Aus-11300874.html  Bild: RTL-SDR / Heise.de  

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FunkWX - wenig Änderung

von darc.de | darc.de

Es wird erwartet, dass die geomagnetische Aktivität weitgehend auf einem ruhigen bis aktiven Niveau (Kp1–4) bleibt. Die geringe Sonnenaktivität hält an, wenngleich weiterhin eine geringe Wahrscheinlichkeit für vereinzelte M-Flares besteht. Die HF-Bedingungen sind moderat, teils gut. Siehe auch das Funkwetter-Lexikon: "Flares".    

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US-Amateurfunkmesse Hamvention begrüßte zahlreiche Besucher

von darc.de | darc.de

Der US-Amateurfunkverband ARRL blickt auf eine erfolgreiche Hamvention zurück. Die US-Amateurfunkmesse fand vergangenes Wochenende in Xenia, im US-Bundesstaat Ohio vom 15. bis 17. Mai statt. Schon zu Beginn strömten zahlreiche Besucher in die fünf Ausstellungshallen, vier Vortragsräume und auf den riesigen Flohmarkt. Im Expobereich der ARRL tauschten sich die Besucher mit Programmvertretern und ehrenamtlichen Führungskräften aus, darunter ARRL-CEO David Minster, NA2AA, und Präsident Rick Roderick, K5UR. Im Mitglieder- und Verkaufsbereich der ARRL waren die großen Themen dieses Jahres der Field Day, die Aktion America250 und eine Handvoll neuer Buchvorstellungen des US-Amateurfunkverbandes. Stephanie Borden, W2MAU, vom ARRL-VEC half den Funkamateuren bei der Verlängerung ihrer Lizenz und beantwortete Fragen zu den Fragenkatalogen für die US-Amateurfunkprüfung. Junge Funkamateure konnten Aufsicht Löten üben, Morsezeichen entschlüsseln und die Frage beantworten: „Welchen Rat würdest du Funkamateuren der älteren Generation geben?“ Ebenfalls vor Ort waren Vertreter der International Amateur Radio Union (IARU), der Japan Amateur Radio League (JARL), der Radio Amateurs of Canada (RAC) und der Radio Society of Great Britain (RSGB). Ken Yamamoto, JA1CJP, von der JARL sagte, der Besuch der Hamvention biete eine gute Gelegenheit, persönlich mit Funkamateuren aus Amerika und anderen Ländern zu kommunizieren. RAC-Präsident Allan Boyd, VE3AJB, sprach über die „gegenseitige Arbeitsbeziehung“ seiner Organisation mit der ARRL und wies auf mehrere gemeinsame Anliegen hin. Dazu gehören die die Mitgliederbindung, die Einbindung von mehr Jugendlichen in den Amateurfunk, die Gewinnung neuer Funkamateure und die Aufrechterhaltung der Aktivität bestehender Funkamateure. Steve Thomas, M1ACB, General Manager der RSGB, sagte, das Besondere an der Hamvention sei die Tatsache, dass hier so viele Menschen aus so vielen Ländern zusammenkämen, und dass sein Hauptgrund für die Teilnahme darin bestehe, Menschen zu treffen, unabhängig davon, ob sie RSGB-Mitglieder sind oder nicht. Bob Inderbitzen, NQ1R, Senior Director of Marketing and Innovation bei der ARRL, hielt am Freitagabend die Grundsatzrede beim FlexRadio-Bankett. „…wir alle in diesem Raum haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Innovation weitergeht, indem wir ein Umfeld schaffen, das die nächste Generation willkommen heißt und fördert“, sagte er. Er hob die Bemühungen der ARRL und der gesamten Amateurfunk-Community hervor, Wege für Jugendliche zu fördern, die zu einer Weiterbildung und zu Karrieren in der Funktechnologie führen. „Man muss keine neue Technologie entwickeln, um einen bleibenden Beitrag zu leisten. Manchmal besteht die wichtigste Innovation einfach darin, jemand anderem eine Chance zu eröffnen“, sagte Inderbitzen. Beim 39. jährlichen DX-Dinner der Southwest Ohio DX Association (SWODXA) war ARRL-CEO David Minster, NA2AA, der Hauptredner. Minster sprach über „Fairness im Funk“, wobei er die anwesenden DXer dazu aufforderte, sich ernsthaft mit Fragen zu übermäßiger Sendeleistung, Remotebetrieb unter Nutzung von Stationen an mehreren Standorten, und weiteren Punkten zur Fairness auf den Bändern zu beschäftigen. Weiterhin wurden mehrere Auszeichnungen verliehen. Der langjährige QSL-Manager Charles Wilmot, MØOXO, und die DXpeditions-Veteranin Elvira Simoncini, IV3FSG, wurden in die CQ DX Hall of Fame aufgenommen. Yuris Petersons, YL2GM, wurde für seinen Einsatz von der Marion-Insel als ZS8W, bei dem er mehr als 30000 QSOs absolvierte, zum SWODXA-DXpeditioner des Jahres ernannt. Das russische DXpedition-Team, zu dem auch Hal Turley, W8HC, gehörte, erhielt die Auszeichnung „DXpedition des Jahres“ des Clubs für die 9U1RU-Expedition nach Burundi. Bei der Aktivität kamen fast 180 000 Kontakte zusammen. Schließlich verlieh die Northern California DX Foundation (NCDXF) ihre Excellence Awards an die PJ6Y-Expedition nach Sable Island für deren Fokus auf die Beteiligung von Jugendlichen sowie an Otis Vicens, NP4G, und Ezequiel Prado, HI3R, für ihre zu 100 % solarbetriebene und zu 100 % ferngesteuerte KP5/NP3VI-DXpedition nach Desecheo. Vicens ist zudem der diesjährige „Amateur of the Year“ der Dayton Hamvention. Auch technisch gabs News. Icom zeigte sein Mock-Up des X-026 Transceivers. Der Prototyp könnte ein möglicher neuer Mobiltransceiver für Kurzwelle, 6 m sowie 2 m und 70 cm werden. Das Gerät wird als Nachfolger des IC-7100 gehandelt. Es bleibt abzuwarten, ob die Besucher der HAM RADIO in Friedrichshafen Ende Juni oder erst der Tokyo Hamfair das fertig entwickelte Gerät zu Gesicht bekommen. Weiterhin präsentierte Icom den IC-5200, ein neuer Mobiltransceiver für 2 m und 70 cm, der wie das X-026-Projekt auf ein geteiltes Gehäusekonzept mit absetzbarem Display setzt. Im Gegensatz zum IC-5100 nutzt der Nachfolger IC-5200 ein Farbdisplay und weitere fortschrittliche Features. Einen Termin für die Hamvention 2027 gibt es auch schon, es ist das Wochenende vom 21. bis 23. Mai. (Mit Material von ARRL, YouTube und weiteren Online-Medien)

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Amateurfunk: Leichterer Einstieg ins Hobby

Neue Regelungen

Seit Juni gibt es ein paar Neuerungen im Bereich des Amateurfunks. Das bringt auch Chancen für den Amateurfunk mit sich, denn der Einstieg in das Hobby wird leichter und Regelungen werden an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr gab es Ende 2022 61.139 zugelassene Funkamateure in Deutschland. Wer gerne mit dieser Freizeitbeschäftigung starten möchte, dem bieten seit Juni Neuerungen der Amateurfunkverordnung einen vereinfachten Einstieg in dieses Hobby. "Die Amateurfunkverordnung wurde zuletzt 2005 neu gefasst. Mit der Novelle wird die Amateurfunkverordnung an die heutigen technischen Möglichkeiten und den fortgeschriebenen, internationalen Rechtsrahmen angepasst", erklärt Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur auf Anfrage der Redaktion Wirschaft und Ratgeber.

Die "Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung" wurde bereits voriges Jahr im Juni im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Ein Jahr Vorlauf bis zum in Kraft treten sei aus organisatorischen Gründen notwendig gewesen, so Reifenberg: "Vorschriften und IT-Systeme mussten an die neue Amateurfunkverordnung angepasst werden. Hierzu zählen beispielsweise eine Überarbeitung der Prüfungsordnung und der Prüfungsfragen im Zuge der Einführung der Lizenzklasse N sowie eine Überarbeitung des Rufzeichenplans."

Quelle

Schneller Funken: Einfachere Ausbildung möglich

Wer gerne Hobbyfunker werden möchte, musste bisher einiges an Wissen besitzen und auch eine Prüfung durchlaufen. Dazu heißt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur:

"Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich."

Mit der Novelle der Amateurfunkverordnung wird nun der Einstieg in die Freizeitaktivität erleichtert. Dafür gibt es eine neue Lizenzklasse. "Die Lizenzklasse N wird eingeführt, um einen niederschwelligen Einstieg in den Amateurfunk zu ermöglichen. Mit grundlegenden Kenntnissen der für den Amateurfunk geltenden Vorschriften und betrieblichen Rahmenbedingungen kann das Hobby ausgeübt werden. Ein tiefergehendes technisches Verständnis und eine Erweiterung der technischen Befugnisse können mit Aufstockung der Lizenz auf eine der höheren Lizenzklassen E und A erfolgen", sagt Michael Reifenberg.

Wer das Funken im Übungsbetrieb ausprobieren möchte, muss sich an Regeln halten. Aber auch diese wurden gelockert. "Bisher können Personen, die nicht selbst Funkamateure sind, unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines erfahrenen Funkamateurs praktische Erfahrungen im Amateurfunk sammeln. Voraussetzung ist, dass dem ausbildenden Funkamateur ein spezielles Ausbildungsrufzeichen zugeteilt wurde. Diese Voraussetzung entfällt künftig. Es ist künftig jedem Funkamateur gestattet, praktisch auszubilden. Dies ist lediglich schriftlich festzuhalten und während des Betriebs ist ein 'T' für Trainee an das Rufzeichen des Ausbilders anzuhängen", erläuterte der Experte der Bundesnetzagentur im Vorfeld der Änderungen weiter.

Remote-Betrieb wird möglich gemacht

Die Änderung der Amateurfunkverordnung bringt auch zum ersten Mal Regelungen zum sogenannten Remote-Betrieb mit sich. Das bedeutet, dass die Amateurfunkstelle und der Ort, von dem aus sie betrieben wird, nicht mehr identisch sein müssen. "So kann sich die Amateurfunkstelle zum Beispiel im Schrebergarten befinden und vom heimischen Küchentisch aus unter Beachtung der hierzu eingeführten Regelungen betrieben werden", schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dazu auf seiner Webseite.