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Amateurfunk – das Tor zur Welt

Als am 10. September 1950 in Bad Homburg der Deutsche Amateur-Radio-Club e.V. in seiner jetzigen Form, mit Distrikten und Ortsverbänden, gegründet wurde, waren es ca. 3.600 Mitglieder, davon ca. 500 registrierte Kurzwellenhörer.

Ziel war unter anderem, die durch das Amateurfunkgesetz erhaltene Freiheit gegenüber den Behörden zu wahren.

Daraus entwickelte sich der heutige DARC e.V. mit seinen 34.000 Mitgliedern.

Der Empfang von Aussendungen des Amateurfunkdienstes ist in Deutschland jedermann gestattet. Die aktive Teilnahme am Amateurfunkdienst, d.h. der Betrieb eines Senders, ist an eine Zulassung gebunden.

Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Damit unterscheidet sich der Amateurfunkdienst von diversen Funkanwendungen für Jedermann [CB-Funk], die ohne Prüfung genutzt werden dürfen.


Amateurfunk: Leichterer Einstieg ins Hobby

Neue Regelungen

Seit Juni gibt es ein paar Neuerungen im Bereich des Amateurfunks. Das bringt auch Chancen für den Amateurfunk mit sich, denn der Einstieg in das Hobby wird leichter und Regelungen werden an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr gab es Ende 2022 61.139 zugelassene Funkamateure in Deutschland. Wer gerne mit dieser Freizeitbeschäftigung starten möchte, dem bieten seit Juni Neuerungen der Amateurfunkverordnung einen vereinfachten Einstieg in dieses Hobby. "Die Amateurfunkverordnung wurde zuletzt 2005 neu gefasst. Mit der Novelle wird die Amateurfunkverordnung an die heutigen technischen Möglichkeiten und den fortgeschriebenen, internationalen Rechtsrahmen angepasst", erklärt Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur auf Anfrage der Redaktion Wirschaft und Ratgeber.

Die "Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung" wurde bereits voriges Jahr im Juni im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Ein Jahr Vorlauf bis zum in Kraft treten sei aus organisatorischen Gründen notwendig gewesen, so Reifenberg: "Vorschriften und IT-Systeme mussten an die neue Amateurfunkverordnung angepasst werden. Hierzu zählen beispielsweise eine Überarbeitung der Prüfungsordnung und der Prüfungsfragen im Zuge der Einführung der Lizenzklasse N sowie eine Überarbeitung des Rufzeichenplans."

Quelle

Schneller Funken: Einfachere Ausbildung möglich

Wer gerne Hobbyfunker werden möchte, musste bisher einiges an Wissen besitzen und auch eine Prüfung durchlaufen. Dazu heißt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur:

"Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich."

Mit der Novelle der Amateurfunkverordnung wird nun der Einstieg in die Freizeitaktivität erleichtert. Dafür gibt es eine neue Lizenzklasse. "Die Lizenzklasse N wird eingeführt, um einen niederschwelligen Einstieg in den Amateurfunk zu ermöglichen. Mit grundlegenden Kenntnissen der für den Amateurfunk geltenden Vorschriften und betrieblichen Rahmenbedingungen kann das Hobby ausgeübt werden. Ein tiefergehendes technisches Verständnis und eine Erweiterung der technischen Befugnisse können mit Aufstockung der Lizenz auf eine der höheren Lizenzklassen E und A erfolgen", sagt Michael Reifenberg.

Wer das Funken im Übungsbetrieb ausprobieren möchte, muss sich an Regeln halten. Aber auch diese wurden gelockert. "Bisher können Personen, die nicht selbst Funkamateure sind, unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines erfahrenen Funkamateurs praktische Erfahrungen im Amateurfunk sammeln. Voraussetzung ist, dass dem ausbildenden Funkamateur ein spezielles Ausbildungsrufzeichen zugeteilt wurde. Diese Voraussetzung entfällt künftig. Es ist künftig jedem Funkamateur gestattet, praktisch auszubilden. Dies ist lediglich schriftlich festzuhalten und während des Betriebs ist ein 'T' für Trainee an das Rufzeichen des Ausbilders anzuhängen", erläuterte der Experte der Bundesnetzagentur im Vorfeld der Änderungen weiter.

Remote-Betrieb wird möglich gemacht

Die Änderung der Amateurfunkverordnung bringt auch zum ersten Mal Regelungen zum sogenannten Remote-Betrieb mit sich. Das bedeutet, dass die Amateurfunkstelle und der Ort, von dem aus sie betrieben wird, nicht mehr identisch sein müssen. "So kann sich die Amateurfunkstelle zum Beispiel im Schrebergarten befinden und vom heimischen Küchentisch aus unter Beachtung der hierzu eingeführten Regelungen betrieben werden", schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dazu auf seiner Webseite.


Meldungen DARC e. V.

Für Details und zum "Weiterlesen" müssen Sie sich auf der Homepage des DARC e.V. einloggen.

Interview unter dem Turm #68: Prof. Dr. Harald Gerlach, DL2SAX, neuer AATiS-Vorsitzender

von darc.de | darc.de

In unserer Videoreihe „Interview unter dem Turm“ stellen wir Ihnen Funkamateure und ihre Leidenschaft für ihr Projekt vor. In der Folge 68 sprechen wir mit Prof. Dr. Harald Gerlach, DL2SAX. OM Harald wurde Anfang 2025 zum neuen Vorsitzenden des Arbeitskreises Amateurfunk und Telekommunikation in der Schule (AATiS) e.V. gewählt. Was treibt ihn an? Welche Projekte will er voranbringen? Diese und weitere Fragen in unserem neuen „Interview unter dem Turm“. Den kurzweiligen Videobeitrag finden Sie auf dem DARC-YouTube-Kanal „darchamradio“ unter youtu.be/fhE5NDxvx3A .

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Jetzt Tickets sichern!

von darc.de | darc.de

Vom 27. bis 29. Juni ist wieder HAM RADIO-Zeit in Friedrichshafen. Die Internationale Amateurfunk-Ausstellung am Bodensee bietet das gewohnt umfangreiche Programm und ist damit ein Muss für jeden Funkamateur. Wer jetzt schon weiß, dass es am letzten Juniwochenende nur einen Ort geben kann, an dem zu sein sich lohnt, der sollte sich seine Tickets auch schon jetzt sichern – so entfällt das Schlangestehen am Eingang. Für DARC-Mitglieder gibt es natürlich wieder die ermäßigte 3-Tages-Plakette. Diese und alle anderen Tickets sind online unter www.hamradio-friedrichshafen.de erhältlich. Auf ein Wiedersehen in Friedrichshafen!

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FunkWX - keine signifikanten Änderungen

von darc.de | darc.de

Die Sonnenaktivität ist gering. Auf der sichtbaren Sonnenscheibe gibt es zwölf Sonnenfleckenregionen mit einfachen magnetischen Konfigurationen. Die Geschwindigkeit des Sonnenwindes ist leicht erhöht. Die geomagnetischen Bedingungen sind ruhig bis angeregt (Kp 1-3). Die Vorhersage: keine signifikanten Änderungen (M 30%, X 05%, Proton 05%). Wobei aufgrund der nahen Tagundnachtgleiche es immer wieder zu aktiven Intervallen kommen kann. ZCZC 210615UT MAR25 QAM SFI170 SN139 eSFI151 eSSN118 KIEL A11 K(3H)3 SWS402 BZ2 BT6 HPI30 DST17 KP4CAST(24H) 33233333 ➡️ MUF3000 MAX28+(D) MIN8(N) DATA BY DK0WCY KC2G SWPC/NOAA SANSA WDC/KYOTO MET OFFICE UK GFZ POTSDAM FWBST RHB NNNN – Erläuterungen unter Funkwetter (PDF). Grafik: GFZ Helmholtz Centre for Geosciences Potsdam  

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