Guten Morgen

Herzlich willkommen beim OV A11!

Amateurfunk – das Tor zur Welt

Als am 10. September 1950 in Bad Homburg der Deutsche Amateur-Radio-Club e.V. in seiner jetzigen Form, mit Distrikten und Ortsverbänden, gegründet wurde, waren es ca. 3.600 Mitglieder, davon ca. 500 registrierte Kurzwellenhörer.

Ziel war unter anderem, die durch das Amateurfunkgesetz erhaltene Freiheit gegenüber den Behörden zu wahren.

Daraus entwickelte sich der heutige DARC e.V. mit seinen 34.000 Mitgliedern.

Der Empfang von Aussendungen des Amateurfunkdienstes ist in Deutschland jedermann gestattet. Die aktive Teilnahme am Amateurfunkdienst, d.h. der Betrieb eines Senders, ist an eine Zulassung gebunden.

Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Damit unterscheidet sich der Amateurfunkdienst von diversen Funkanwendungen für Jedermann [CB-Funk], die ohne Prüfung genutzt werden dürfen.

Unseren OV A11 gibt es dieses Jahr seit 76 Jahren!

1950 bis 2026


Mitglied im DARC e.V.




Amateurfunk: Möglichkeit

Der Amateurfunkdienst bietet Funkamateuren die Möglichkeit, weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen. Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Möglichkeiten. Auch selbst gebaute oder technisch veränderte Funkgeräte dürfen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften verwendet werden.

Information: Umstellung Zulassungsurkunden auf Zulassungsbescheide

Im Zuge der Digitalisierung passt die Amateurfunkverwaltung der Bundesnetzagentur ihre Arbeitsprozesse stetig an. In Vorbereitung auf digitale Zulassungen und Zuteilungen wurde im ersten Schritt die Zulassung zum Amateurfunkdienst vom Urkundenformat auf Bescheid umgestellt. Die Zuteilungsurkunden wurden in diesem Schritt abgeschafft. Bereits ausgestellte Urkunden sind weiterhin gültig, werden jedoch bei Verlust oder Änderung nicht mehr ausgestellt und durch einen Bescheid ersetzt. Die Bescheinigung im Rahmen der bestandenen Amateurfunkprüfung ist hiervon zunächst noch nicht betroffen und wird noch weiterhin als Urkunde ausgestellt.

Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst

Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erfolgt mit der Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens. Die Zulassung kann - für die jeweilige Klasse - nach bestandener Prüfung mit der Prüfungsbescheinigung beantragt werden.

Sie kann auch mit einer entsprechenden ausländischen Amateurfunkgenehmigung oder Amateurfunkprüfungsbescheinigung erteilt werden.

Sie berechtigt den Funkamateur zur Nutzung der in Anlage 1 der Amateurfunkverordnung ausgewiesenen Frequenzbereiche unter Einhaltung der dafür festgelegten Nutzungsbestimmungen nach Maßgabe der aus seiner Zulassung ersichtlichen Zeugnisklasse.

Seit dem 24. Juni 2024 gibt es eine neue Klasse N (Entry-Class). Die Inhaber dieses Amateurfunkzeugnisses dürfen nur Funkbetrieb auf den 10m-, 2m- und 70-cm Amateurfunkbändern durchführen.

Nach dem Erwerb der Amateurfunkzeugnisse der Klassen E (Novice) und A (Harmonised Amateur Radio Examination Certificate / HAREC) können zusätzliche Amateurfunkbänder mit höheren Sendeleistungen genutzt werden.

Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A dürfen letztlich in allen für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereichen bis hin zur maximal zulässigen Senderleistung Funkbetrieb durchführen.


Termine im OV

XYL-Runde

Datum 18. September 2026
Zeit 19:30–20:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Freitag Abends. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz

Sked

Datum 18. September 2026
Zeit 20:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Freitag Abends. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz

Sked II

Datum 20. September 2026
Zeit 10:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Sonntag Vormittags. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz



Meldungen DARC e. V.

Für Details und zum "Weiterlesen" müssen Sie sich auf der Homepage des DARC e.V. einloggen.

Wavelog@DARC erhält Bugfixes im Rahmen der Versionspflege

von darc.de | darc.de

Das Logbuch des DARC, welches unter log.darc.de für jedes Mitglied erreichbar ist, hat wieder einige Bugfixes und Neuerungen erhalten und trägt nun die Versionsnummer 3.2.2.       Um ein paar zu nennen: Im LoTW und DCL Upload wurde ein Fehler behoben, der in seltenen Fällen dazu geführt hat, dass QSOs nicht an diese Drittanbieterdienste gesendet wurden. Im Contest-Modul wurden Fehler behoben, ferner gibt es nun die Möglichkeit, dass sich das Formular bei QSY automatisch leert. (Siehe Einstellungen unten links) Die Informationen auf der Startseite können nun komfortabel per Rechtsclick auf die einzelnen Kacheln ein- und ausgeschaltet werden. Es gibt eine neue Farbgebung (aktuell exklusiv für Wavelog@DARC-Nutzer), sie hört auf den Namen "Blue Monster". Eine komplette Liste der Änderungen gibt es unter github.com Ferner gibt es auch eine neue Version von WavelogGate, die nun die neue API nutzt und wieder etwas stabiler geworden ist. Es steht unter folgender Adresse zur Verfügung: https://github.com/wavelog/WaveLogGate/releases Wichtiger Hinweis: Sollte es bei einigen Nutzern zu Problemen beim loggen kommen, empfiehlt es sich des Browser-Cache zu leeren. https://browsercache-leeren.de/ Vielen Dank an alle Nutzer. Bitte sendet gefundene Fehler weiterhin an logbuch(at)darc.de. Danke speziell an: Das Wavelog-Entwicklerteam, im einzelnen DF2ET, DJ7NT, HB9HIL und LA8AJA. Das Support- und Betriebsteam für Wavelog@DARC, bestehend aus DO8MKR, DG0TM und DG9VH. Ronny Jerke, DG2RON, zuständiges DARC Vorstandsmitglied.  

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Debatte um Bluebird-Satelliten von AST reißt nicht ab

von darc.de | darc.de

Obwohl die US-amerikanische Regulierungsbehörde FCC dem in Texas ansässigen Unternehmen AST SpaceMobile nur die begrenzte Nutzung eines Teils der sekundären Amateurfunkzuweisung zwischen 430 und 440 MHz für Notfall-Telemetrie sowie die Ortung und Steuerung seiner Satelliten genehmigt hatte (damals stufte die FCC Störungen des Amateurfunks als „unwahrscheinlich“ ein), häufen sich die Störungsmeldungen. | ▶️ Wie der ICQ Amateur / Ham Radio Podcast meldet, zeigten Überwachungsdaten des SATNOGS-Netzwerks, dass AST außerhalb der Nutzungsbedingungen operiert, wobei sowohl in Nordamerika als auch in Europa Störungen des 70-cm-Amateurfunkbands gemeldet wurden. Derzeit sind drei AST-Satelliten in Betrieb, und der Start weiterer Satelliten ist geplant – ein Umstand, der bei Amateurfunkern Besorgnis darüber wecke, wie sich dieses Problem mit dem Wachstum der Konstellation verschärfen werde, so ICQ Podcast weiter. Auf der angegebenen Webseite sind auch Links zu finden, die zu den Rohdaten der SATNOGS-Beobachtungsseiten führen. (Credit: ICQ/SATNOGS - Ausschnitt)  

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„Technik verändert sich, die Neugierde bleibt“

von darc.de | darc.de

In Weinheim kamen alljährlich am zweiten Septemberwochenende viele Funkamateure zur UKW-Tagung zusammen, um sich über Neuigkeiten und Trends zu informieren. Neben dem geselligen Part am Clubhaus DLØWH mit Camping war vor allem das Vortragsprogramm mit der Händlerausstellung und dem Flohmarkt in der Dietrich-Bonhoeffer-Schule Weinheim Anziehungspunkt. In drei Vortragssälen erfuhren die Tagungsbesucher viel Neues. „Wenn man von der 71. Tagung hört, das ist nicht nur eine Veranstaltung, sondern eine Institution“, stellte der Weinheimer Oberbürgermeister Michael Möslang in seiner Begrüßungsrede der Tagung fest. „Die Geschichte der Tagung reicht bis in die 50er Jahre zurück. Heute kommen noch immer Funkamateure nach Weinheim“, so Möslang. Dies sei bemerkenswert, da „in den 50er Jahren die Technikwelt noch ganz anders aussah.“ Sein Fazit: „Technik verändert sich – die Neugierde bleibt“. Beispielsweise ging Pieter Tjerk de Boer, PA3FWM, der Frage nach, ob man einen per 3D-Druck gefertigten Träger für gekoppelte Spulen entwerfen könne. Hier fand neue Technik ebenso Eingang wie bei Andreas Spiess, HB9BLA, der sich mit Künstlicher Intelligenz und ihrem Nutzen besonders für die Entwicklung von Software befasste. Sein Fazit: Die Geschwindigkeit zum Ergebnis motiviere enorm. So ermögliche die Anwendung von KI unerreichbare Projekte, der Mensch habe aber Wünsche und bleibe der Auftraggeber und Prüfer. Eyecatcher war indes der große EME-Portabelspiegel von Emil Bergmann, DL8JJ. Über seine EME-Erfahrungen berichtete er in einem eigenen Vortrag. Neben diesen gab es noch viele weitere über den gesamten Tag. Eine Europapremiere konnten die Besucher am Icom-Stand erleben. Der Hersteller zeigte dem europäischen Publikum erstmals seinen neuen IC-7110 Transceiver, der kürzlich erst auf der Tokyo Hamfair vorgestellt wurde. „Ein Verkaufspreis steht noch nicht fest“, informierte man am Stand. Kenwood stellte seinen TM-D750 ebenfalls neueste Technik vor und zeigte passend ein neues Bluetooth-Headset mit PTT-Funktion. Zum Ende des Samstags konnte man die Exponate des Selbstbauwettbewerbs bestaunen. Es lagen acht Exponate von sieben Einreichern vor, welche die Jury zu bewerten hatte. Darunter eine latenzarme Inhaus-Remote-Bedienung für den IC-7300, eine LDMOS-Endstufe und eine selbst gebaute Squeeze Morsetaste. Der Termin der 72. UKW-Tagung steht indes auch schon fest, es ist der 10. bis 12. September 2027.

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Amateurfunk: Leichterer Einstieg ins Hobby

Neue Regelungen

Seit Juni gibt es ein paar Neuerungen im Bereich des Amateurfunks. Das bringt auch Chancen für den Amateurfunk mit sich, denn der Einstieg in das Hobby wird leichter und Regelungen werden an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr gab es Ende 2022 61.139 zugelassene Funkamateure in Deutschland. Wer gerne mit dieser Freizeitbeschäftigung starten möchte, dem bieten seit Juni Neuerungen der Amateurfunkverordnung einen vereinfachten Einstieg in dieses Hobby. "Die Amateurfunkverordnung wurde zuletzt 2005 neu gefasst. Mit der Novelle wird die Amateurfunkverordnung an die heutigen technischen Möglichkeiten und den fortgeschriebenen, internationalen Rechtsrahmen angepasst", erklärt Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur auf Anfrage der Redaktion Wirschaft und Ratgeber.

Die "Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung" wurde bereits voriges Jahr im Juni im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Ein Jahr Vorlauf bis zum in Kraft treten sei aus organisatorischen Gründen notwendig gewesen, so Reifenberg: "Vorschriften und IT-Systeme mussten an die neue Amateurfunkverordnung angepasst werden. Hierzu zählen beispielsweise eine Überarbeitung der Prüfungsordnung und der Prüfungsfragen im Zuge der Einführung der Lizenzklasse N sowie eine Überarbeitung des Rufzeichenplans."

Quelle

Schneller Funken: Einfachere Ausbildung möglich

Wer gerne Hobbyfunker werden möchte, musste bisher einiges an Wissen besitzen und auch eine Prüfung durchlaufen. Dazu heißt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur:

"Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich."

Mit der Novelle der Amateurfunkverordnung wird nun der Einstieg in die Freizeitaktivität erleichtert. Dafür gibt es eine neue Lizenzklasse. "Die Lizenzklasse N wird eingeführt, um einen niederschwelligen Einstieg in den Amateurfunk zu ermöglichen. Mit grundlegenden Kenntnissen der für den Amateurfunk geltenden Vorschriften und betrieblichen Rahmenbedingungen kann das Hobby ausgeübt werden. Ein tiefergehendes technisches Verständnis und eine Erweiterung der technischen Befugnisse können mit Aufstockung der Lizenz auf eine der höheren Lizenzklassen E und A erfolgen", sagt Michael Reifenberg.

Wer das Funken im Übungsbetrieb ausprobieren möchte, muss sich an Regeln halten. Aber auch diese wurden gelockert. "Bisher können Personen, die nicht selbst Funkamateure sind, unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines erfahrenen Funkamateurs praktische Erfahrungen im Amateurfunk sammeln. Voraussetzung ist, dass dem ausbildenden Funkamateur ein spezielles Ausbildungsrufzeichen zugeteilt wurde. Diese Voraussetzung entfällt künftig. Es ist künftig jedem Funkamateur gestattet, praktisch auszubilden. Dies ist lediglich schriftlich festzuhalten und während des Betriebs ist ein 'T' für Trainee an das Rufzeichen des Ausbilders anzuhängen", erläuterte der Experte der Bundesnetzagentur im Vorfeld der Änderungen weiter.

Remote-Betrieb wird möglich gemacht

Die Änderung der Amateurfunkverordnung bringt auch zum ersten Mal Regelungen zum sogenannten Remote-Betrieb mit sich. Das bedeutet, dass die Amateurfunkstelle und der Ort, von dem aus sie betrieben wird, nicht mehr identisch sein müssen. "So kann sich die Amateurfunkstelle zum Beispiel im Schrebergarten befinden und vom heimischen Küchentisch aus unter Beachtung der hierzu eingeführten Regelungen betrieben werden", schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dazu auf seiner Webseite.