Gute Nacht

Herzlich willkommen beim OV A11!

Amateurfunk – das Tor zur Welt

Als am 10. September 1950 in Bad Homburg der Deutsche Amateur-Radio-Club e.V. in seiner jetzigen Form, mit Distrikten und Ortsverbänden, gegründet wurde, waren es ca. 3.600 Mitglieder, davon ca. 500 registrierte Kurzwellenhörer.

Ziel war unter anderem, die durch das Amateurfunkgesetz erhaltene Freiheit gegenüber den Behörden zu wahren.

Daraus entwickelte sich der heutige DARC e.V. mit seinen 34.000 Mitgliedern.

Der Empfang von Aussendungen des Amateurfunkdienstes ist in Deutschland jedermann gestattet. Die aktive Teilnahme am Amateurfunkdienst, d.h. der Betrieb eines Senders, ist an eine Zulassung gebunden.

Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Damit unterscheidet sich der Amateurfunkdienst von diversen Funkanwendungen für Jedermann [CB-Funk], die ohne Prüfung genutzt werden dürfen.

Unseren OV A11 gibt es dieses Jahr seit 76 Jahren!

1950 bis 2026


Mitglied im DARC e.V.




Amateurfunk: Möglichkeit

Der Amateurfunkdienst bietet Funkamateuren die Möglichkeit, weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen. Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Möglichkeiten. Auch selbst gebaute oder technisch veränderte Funkgeräte dürfen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften verwendet werden.

Information: Umstellung Zulassungsurkunden auf Zulassungsbescheide

Im Zuge der Digitalisierung passt die Amateurfunkverwaltung der Bundesnetzagentur ihre Arbeitsprozesse stetig an. In Vorbereitung auf digitale Zulassungen und Zuteilungen wurde im ersten Schritt die Zulassung zum Amateurfunkdienst vom Urkundenformat auf Bescheid umgestellt. Die Zuteilungsurkunden wurden in diesem Schritt abgeschafft. Bereits ausgestellte Urkunden sind weiterhin gültig, werden jedoch bei Verlust oder Änderung nicht mehr ausgestellt und durch einen Bescheid ersetzt. Die Bescheinigung im Rahmen der bestandenen Amateurfunkprüfung ist hiervon zunächst noch nicht betroffen und wird noch weiterhin als Urkunde ausgestellt.

Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst

Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erfolgt mit der Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens. Die Zulassung kann - für die jeweilige Klasse - nach bestandener Prüfung mit der Prüfungsbescheinigung beantragt werden.

Sie kann auch mit einer entsprechenden ausländischen Amateurfunkgenehmigung oder Amateurfunkprüfungsbescheinigung erteilt werden.

Sie berechtigt den Funkamateur zur Nutzung der in Anlage 1 der Amateurfunkverordnung ausgewiesenen Frequenzbereiche unter Einhaltung der dafür festgelegten Nutzungsbestimmungen nach Maßgabe der aus seiner Zulassung ersichtlichen Zeugnisklasse.

Seit dem 24. Juni 2024 gibt es eine neue Klasse N (Entry-Class). Die Inhaber dieses Amateurfunkzeugnisses dürfen nur Funkbetrieb auf den 10m-, 2m- und 70-cm Amateurfunkbändern durchführen.

Nach dem Erwerb der Amateurfunkzeugnisse der Klassen E (Novice) und A (Harmonised Amateur Radio Examination Certificate / HAREC) können zusätzliche Amateurfunkbänder mit höheren Sendeleistungen genutzt werden.

Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A dürfen letztlich in allen für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereichen bis hin zur maximal zulässigen Senderleistung Funkbetrieb durchführen.


Termine im OV

XYL-Runde

Datum 09. Oktober 2026
Zeit 19:30–20:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Freitag Abends. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz

Sked

Datum 09. Oktober 2026
Zeit 20:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Freitag Abends. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz

Sked II

Datum 11. Oktober 2026
Zeit 10:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Sonntag Vormittags. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz



Meldungen DARC e. V.

Für Details und zum "Weiterlesen" müssen Sie sich auf der Homepage des DARC e.V. einloggen.

ERMINAZ-2 sendet – nach Bochum und in die ganze Welt

von darc.de | darc.de

Am 1. Oktober hatte eine SpaceX-Rakete die drei ERMINAZ-2-Satelliten der Raumfahrtorganisation AMSAT-Deutschland e.V. (AMSAT-DL) aus Bochum erfolgreich in die Erdumlaufbahn gebracht. Sie befanden sich seitdem in einem Auswurfsystem an Bord des „Raumfahrzeugs „OSSIE-D“ der Raumfahrtfirma UARX. Überraschend wurden die Satelliten am 2. Oktober 2026 früher als geplant aus ihrer Trägerplattform OSSIE ausgesetzt. Während ERMINAZ-2U und -2V bereits Lebenszeichen und erste Telemetriedaten gesendet haben, wird nach Signalen von ERMINAZ-2X derzeit noch gesucht. Planmäßig sollten die drei PocketQubes ERMINAZ-2U, ERMINAZ-2V und ERMINAZ-2X noch mindestens sieben Tage im sogenannten Deployer bleiben, bevor sie gemeinsam mit anderen Nutzlasten ausgesetzt würden. Nach dem Verlassen des Auswurfsystems sollten die Satelliten dann automatisch ihre Bordcomputer hochfahren, zunächst die Antennen entfalten, anschließend die Sender aktivieren und schließlich „nach Hause telefonieren“.   Doch es kam anders: Während in Bochum noch der erfolgreiche Start gefeiert wurde und die Vorbereitungen für die nächsten geplanten Aktivitäten liefen, traf am Samstagabend, dem 3. Oktober, überraschend eine Nachricht von UARX ein: „Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir beschlossen haben, die Aussetzsequenz der OSSIE-D-Nutzlast früher als ursprünglich geplant einzuleiten. Die Aussetzsequenz der aussetzbaren Nutzlasten begann am 02.10.2026 um 13:48:09,950 MESZ“.   „Unsere ,Babys' hätten demnach schon bereits am Freitagmittag nach ihrer Mama gerufen. Da jedoch niemand mit dem vorzeitigen Aussetzen gerechnet hatte, hat tatsächlich niemand auf den Sendefrequenzen hinein gehört.“, kommentierte Peter Gülzow, 1. Vorsitzender der AMSAT-Deutschland e.V.   Die ersten Signale wurden schließlich am späten Samstagabend, dem 3. Oktober, sowohl in Bochum als auch weltweit empfangen. Erste Telemetrieanalysen deuten darauf hin, dass zwei der drei ERMINAZ-2-Satelliten wohlauf sind! Sorgen bereitet weiterhin ERMINAZ-2X, von dem bislang kein Signal empfangen wurde. Das Team von AMSAT-DL und der Sternwarte Bochum hofft jedoch, dass auch er sich noch meldet.

Weiterlesen …

FunkWX - Sonnenwind hochgestuft

von darc.de | darc.de

Die schnellen Winde (> 500 km/s) aus einem koronalen Loch wurden auf „stark“ hochgestuft und dürften noch über den Montag anhalten, bevor sie sich zum 6. Oktober allmählich abschwächen. Die geomagnetische Aktivität wird zunächst überwiegend aktiv bis stürmisch (Kp 4-5) sein. Der solare Flux ist mäßig (

Weiterlesen …

Aktuelle Conteste KW 41/2026

von darc.de | darc.de

Conteste in der Kalenderwoche 41/2026 - 05.10.26 bis 11.10.26 ► Mo 05.10.26 Di 06.10.26 Mi 07.10.26 Do 08.10.26 Fr 09.10.26 Sa 10.10.26 So 11.10.26 00:00  < Aktivitätswoche  des DTC > 24:00 [CW] [alle, inkl. WARC] 07:00 - 08:00 CWT Mini Contest [CW] [160 - 10m] 18:00 - 19:00 Latvian mech. Key [CW] [80m]  00:00  < The Makrothen Contest >  16:00 [RTTY] [80 - 10m]  16:30 - 17:29 OK1WC Memorial [CW] [80/40m] 17:00 - 19:00 Westfalen Nord [CW/SSB/FM] [144/432MHz] 17:00 - 21:00 FT8 Activity [FT8][144MHz] 17:00 - 21:00 NRAU Activity [alle][50MHz]   06:00      < Oceania DX Contest >   06:00 [CW] [160-10m] 19:00 - 20:30 RSGB Autumn [CW] [80m] 17:00 - 21:00 GMA Contest [alle][144MHz] 19:00 - 20:00 CWT Mini Contest [CW] [160 - 10m] 17:00 - 21:00 SP Activity [CW/SSB/FM] [50MHz]   06:00 - 10:59 VFDB Contest [CW] [80m/40m] 00:00 < IKE Akti-Woche [CW] [alle, inkl. WARC]   17:00 - 21:00 NRAU Activity [alle][144MHz] 18:30 - 19:30 DIG-Geburtstag [CW] [80m] 18:30 - 19:30 DIG-Geburtstag [SSB] [80m]     06:00 - 10:00 ON Contest [CW] [80/40m]   17:00 - 21:00 SP Activity [CW/SSB/FM] [144MHz]   19:00 - 21:30 RSGB Activity [alle][50MHz]   12:00  < Scandinavian Activity >  11:59 [SSB] [80 - 10m]   19:00 - 21:30 RSGB Activity [alle][144MHz]         17:30 - 18:00 Sunday Race [CW] [80m]   19:30 - 20:29 TTC-SPCWC [CW] [80/40m]           xxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Weiterlesen …


Amateurfunk: Leichterer Einstieg ins Hobby

Neue Regelungen

Seit Juni gibt es ein paar Neuerungen im Bereich des Amateurfunks. Das bringt auch Chancen für den Amateurfunk mit sich, denn der Einstieg in das Hobby wird leichter und Regelungen werden an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr gab es Ende 2022 61.139 zugelassene Funkamateure in Deutschland. Wer gerne mit dieser Freizeitbeschäftigung starten möchte, dem bieten seit Juni Neuerungen der Amateurfunkverordnung einen vereinfachten Einstieg in dieses Hobby. "Die Amateurfunkverordnung wurde zuletzt 2005 neu gefasst. Mit der Novelle wird die Amateurfunkverordnung an die heutigen technischen Möglichkeiten und den fortgeschriebenen, internationalen Rechtsrahmen angepasst", erklärt Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur auf Anfrage der Redaktion Wirschaft und Ratgeber.

Die "Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung" wurde bereits voriges Jahr im Juni im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Ein Jahr Vorlauf bis zum in Kraft treten sei aus organisatorischen Gründen notwendig gewesen, so Reifenberg: "Vorschriften und IT-Systeme mussten an die neue Amateurfunkverordnung angepasst werden. Hierzu zählen beispielsweise eine Überarbeitung der Prüfungsordnung und der Prüfungsfragen im Zuge der Einführung der Lizenzklasse N sowie eine Überarbeitung des Rufzeichenplans."

Quelle

Schneller Funken: Einfachere Ausbildung möglich

Wer gerne Hobbyfunker werden möchte, musste bisher einiges an Wissen besitzen und auch eine Prüfung durchlaufen. Dazu heißt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur:

"Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich."

Mit der Novelle der Amateurfunkverordnung wird nun der Einstieg in die Freizeitaktivität erleichtert. Dafür gibt es eine neue Lizenzklasse. "Die Lizenzklasse N wird eingeführt, um einen niederschwelligen Einstieg in den Amateurfunk zu ermöglichen. Mit grundlegenden Kenntnissen der für den Amateurfunk geltenden Vorschriften und betrieblichen Rahmenbedingungen kann das Hobby ausgeübt werden. Ein tiefergehendes technisches Verständnis und eine Erweiterung der technischen Befugnisse können mit Aufstockung der Lizenz auf eine der höheren Lizenzklassen E und A erfolgen", sagt Michael Reifenberg.

Wer das Funken im Übungsbetrieb ausprobieren möchte, muss sich an Regeln halten. Aber auch diese wurden gelockert. "Bisher können Personen, die nicht selbst Funkamateure sind, unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines erfahrenen Funkamateurs praktische Erfahrungen im Amateurfunk sammeln. Voraussetzung ist, dass dem ausbildenden Funkamateur ein spezielles Ausbildungsrufzeichen zugeteilt wurde. Diese Voraussetzung entfällt künftig. Es ist künftig jedem Funkamateur gestattet, praktisch auszubilden. Dies ist lediglich schriftlich festzuhalten und während des Betriebs ist ein 'T' für Trainee an das Rufzeichen des Ausbilders anzuhängen", erläuterte der Experte der Bundesnetzagentur im Vorfeld der Änderungen weiter.

Remote-Betrieb wird möglich gemacht

Die Änderung der Amateurfunkverordnung bringt auch zum ersten Mal Regelungen zum sogenannten Remote-Betrieb mit sich. Das bedeutet, dass die Amateurfunkstelle und der Ort, von dem aus sie betrieben wird, nicht mehr identisch sein müssen. "So kann sich die Amateurfunkstelle zum Beispiel im Schrebergarten befinden und vom heimischen Küchentisch aus unter Beachtung der hierzu eingeführten Regelungen betrieben werden", schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dazu auf seiner Webseite.