Guten Tag

Herzlich willkommen beim OV A11!

Amateurfunk – das Tor zur Welt

Als am 10. September 1950 in Bad Homburg der Deutsche Amateur-Radio-Club e.V. in seiner jetzigen Form, mit Distrikten und Ortsverbänden, gegründet wurde, waren es ca. 3.600 Mitglieder, davon ca. 500 registrierte Kurzwellenhörer.

Ziel war unter anderem, die durch das Amateurfunkgesetz erhaltene Freiheit gegenüber den Behörden zu wahren.

Daraus entwickelte sich der heutige DARC e.V. mit seinen 34.000 Mitgliedern.

Der Empfang von Aussendungen des Amateurfunkdienstes ist in Deutschland jedermann gestattet. Die aktive Teilnahme am Amateurfunkdienst, d.h. der Betrieb eines Senders, ist an eine Zulassung gebunden.

Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Damit unterscheidet sich der Amateurfunkdienst von diversen Funkanwendungen für Jedermann [CB-Funk], die ohne Prüfung genutzt werden dürfen.

Unseren OV A11 gibt es dieses Jahr seit 76 Jahren!

1950 bis 2026


Mitglied im DARC e.V.




Amateurfunk: Möglichkeit

Der Amateurfunkdienst bietet Funkamateuren die Möglichkeit, weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen. Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Möglichkeiten. Auch selbst gebaute oder technisch veränderte Funkgeräte dürfen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften verwendet werden.

Information: Umstellung Zulassungsurkunden auf Zulassungsbescheide

Im Zuge der Digitalisierung passt die Amateurfunkverwaltung der Bundesnetzagentur ihre Arbeitsprozesse stetig an. In Vorbereitung auf digitale Zulassungen und Zuteilungen wurde im ersten Schritt die Zulassung zum Amateurfunkdienst vom Urkundenformat auf Bescheid umgestellt. Die Zuteilungsurkunden wurden in diesem Schritt abgeschafft. Bereits ausgestellte Urkunden sind weiterhin gültig, werden jedoch bei Verlust oder Änderung nicht mehr ausgestellt und durch einen Bescheid ersetzt. Die Bescheinigung im Rahmen der bestandenen Amateurfunkprüfung ist hiervon zunächst noch nicht betroffen und wird noch weiterhin als Urkunde ausgestellt.

Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst

Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erfolgt mit der Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens. Die Zulassung kann - für die jeweilige Klasse - nach bestandener Prüfung mit der Prüfungsbescheinigung beantragt werden.

Sie kann auch mit einer entsprechenden ausländischen Amateurfunkgenehmigung oder Amateurfunkprüfungsbescheinigung erteilt werden.

Sie berechtigt den Funkamateur zur Nutzung der in Anlage 1 der Amateurfunkverordnung ausgewiesenen Frequenzbereiche unter Einhaltung der dafür festgelegten Nutzungsbestimmungen nach Maßgabe der aus seiner Zulassung ersichtlichen Zeugnisklasse.

Seit dem 24. Juni 2024 gibt es eine neue Klasse N (Entry-Class). Die Inhaber dieses Amateurfunkzeugnisses dürfen nur Funkbetrieb auf den 10m-, 2m- und 70-cm Amateurfunkbändern durchführen.

Nach dem Erwerb der Amateurfunkzeugnisse der Klassen E (Novice) und A (Harmonised Amateur Radio Examination Certificate / HAREC) können zusätzliche Amateurfunkbänder mit höheren Sendeleistungen genutzt werden.

Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A dürfen letztlich in allen für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereichen bis hin zur maximal zulässigen Senderleistung Funkbetrieb durchführen.


Termine im OV

XYL-Runde

Datum 17. April 2026
Zeit 19:30–20:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Freitag Abends. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz

Sked

Datum 17. April 2026
Zeit 20:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Freitag Abends. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz

Sked II

Datum 19. April 2026
Zeit 10:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Sonntag Vormittags. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz



Meldungen DARC e. V.

Für Details und zum "Weiterlesen" müssen Sie sich auf der Homepage des DARC e.V. einloggen.

Weltamateurfunktag am 18. April 2026

von darc.de | darc.de

Der Weltamateurfunktag (WARD) wird jedes Jahr am 18. April gefeiert. Das Thema für 2026 lautet: „Den Geist des Amateurfunks durch Innovation fördern“. Die weltweite Veranstaltung umfasst alle Regionen der Internationalen Amateurfunkunion (IARU). Interessanterweise fällt der 18. April in diesem Jahr auf das Wochenende, den Samstag. Alle Funkamateure sind eingeladen, QRV zu werden. Der WARD ist kein Wettbewerb, sondern eine Gelegenheit, der Öffentlichkeit den Wert des Amateurfunks zu vermitteln. Sie können Ihre persönlichen WARD-Aktivitäten auch auf Social-Media-Plattformen wie X und Facebook bewerben, indem Sie den Hashtag #WorldAmateurRadioDay verwenden. Weitere Ideen und Informationen finden Sie unter www.arrl.org sowie www.iaru.org Die IARU wurde am 18. April 1925 in Paris gegründet und feierte 2025 ihr 100-jähriges Bestehen. Der Mitbegründer der American Radio Relay League (ARRL), Hiram Percy Maxim, war der erste Präsident der Organisation.

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FunkWX - SFI >100?

von darc.de | darc.de

Der Sonnenwind hat sich abgeschwächt. Es wird eine überwiegend ruhige geomagnetische Aktivität erwartet, teils sind unruhige Phasen möglich (Kp1-3). Die Sonnenaktivität wird weiterhin auf einem niedrigen Niveau bleiben, vereinzelte M-Flares sind nicht sehr wahrscheinlich (10%). Der solare Fluxindex (SFI) sollte heute die 100er-Marke überschreiten. Dann dürfte das 12-m-Band teilweise öffnen. Siehe auch http://dk0wcy.de/magnetogram/.   

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Ergebnis der Distriktversammlung im Distrikt Saar (Q)

von darc.de | darc.de

Am Samstag, dem 11. April fand im OV-Lokal des OV-Saarbrücken (Q01) im Waldhaus, die diesjährige Distriktsversammlung Saar (Q) statt. 16 der 17 stimmberechtigten Ortsverbände waren anwesend. Neben den Tätigkeitsberichten von Distriktvorstand und den Referenten standen in diesem Jahr auch wieder Neuwahlen des Distriktsvorstandes an. Mit Eugen Düpre, DK8VR, als DV und Manfred Müller, DL4VAI, als Stellvertreter wurde auch Christiane Rester, DL3CR, in den Distriktsvorstand gewählt. Unter großem Applaus wurde Frank Kneip, DC2VE, verabschiedet, der nach 15-jähriger Tätigkeit als stv. DV nicht mehr zur Wiederwahl stand. (Tnx Info DK8VR) Foto v.l.: Manfred Müller, DL4VAI; Christiane Rester, DL3CR; Eugen Düpre, DK8VR (Bild: Claudia Greinwald, DL3CL)

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Amateurfunk: Leichterer Einstieg ins Hobby

Neue Regelungen

Seit Juni gibt es ein paar Neuerungen im Bereich des Amateurfunks. Das bringt auch Chancen für den Amateurfunk mit sich, denn der Einstieg in das Hobby wird leichter und Regelungen werden an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr gab es Ende 2022 61.139 zugelassene Funkamateure in Deutschland. Wer gerne mit dieser Freizeitbeschäftigung starten möchte, dem bieten seit Juni Neuerungen der Amateurfunkverordnung einen vereinfachten Einstieg in dieses Hobby. "Die Amateurfunkverordnung wurde zuletzt 2005 neu gefasst. Mit der Novelle wird die Amateurfunkverordnung an die heutigen technischen Möglichkeiten und den fortgeschriebenen, internationalen Rechtsrahmen angepasst", erklärt Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur auf Anfrage der Redaktion Wirschaft und Ratgeber.

Die "Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung" wurde bereits voriges Jahr im Juni im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Ein Jahr Vorlauf bis zum in Kraft treten sei aus organisatorischen Gründen notwendig gewesen, so Reifenberg: "Vorschriften und IT-Systeme mussten an die neue Amateurfunkverordnung angepasst werden. Hierzu zählen beispielsweise eine Überarbeitung der Prüfungsordnung und der Prüfungsfragen im Zuge der Einführung der Lizenzklasse N sowie eine Überarbeitung des Rufzeichenplans."

Quelle

Schneller Funken: Einfachere Ausbildung möglich

Wer gerne Hobbyfunker werden möchte, musste bisher einiges an Wissen besitzen und auch eine Prüfung durchlaufen. Dazu heißt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur:

"Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich."

Mit der Novelle der Amateurfunkverordnung wird nun der Einstieg in die Freizeitaktivität erleichtert. Dafür gibt es eine neue Lizenzklasse. "Die Lizenzklasse N wird eingeführt, um einen niederschwelligen Einstieg in den Amateurfunk zu ermöglichen. Mit grundlegenden Kenntnissen der für den Amateurfunk geltenden Vorschriften und betrieblichen Rahmenbedingungen kann das Hobby ausgeübt werden. Ein tiefergehendes technisches Verständnis und eine Erweiterung der technischen Befugnisse können mit Aufstockung der Lizenz auf eine der höheren Lizenzklassen E und A erfolgen", sagt Michael Reifenberg.

Wer das Funken im Übungsbetrieb ausprobieren möchte, muss sich an Regeln halten. Aber auch diese wurden gelockert. "Bisher können Personen, die nicht selbst Funkamateure sind, unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines erfahrenen Funkamateurs praktische Erfahrungen im Amateurfunk sammeln. Voraussetzung ist, dass dem ausbildenden Funkamateur ein spezielles Ausbildungsrufzeichen zugeteilt wurde. Diese Voraussetzung entfällt künftig. Es ist künftig jedem Funkamateur gestattet, praktisch auszubilden. Dies ist lediglich schriftlich festzuhalten und während des Betriebs ist ein 'T' für Trainee an das Rufzeichen des Ausbilders anzuhängen", erläuterte der Experte der Bundesnetzagentur im Vorfeld der Änderungen weiter.

Remote-Betrieb wird möglich gemacht

Die Änderung der Amateurfunkverordnung bringt auch zum ersten Mal Regelungen zum sogenannten Remote-Betrieb mit sich. Das bedeutet, dass die Amateurfunkstelle und der Ort, von dem aus sie betrieben wird, nicht mehr identisch sein müssen. "So kann sich die Amateurfunkstelle zum Beispiel im Schrebergarten befinden und vom heimischen Küchentisch aus unter Beachtung der hierzu eingeführten Regelungen betrieben werden", schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dazu auf seiner Webseite.