Guten Morgen

Herzlich willkommen beim OV A11!

Amateurfunk – das Tor zur Welt

Als am 10. September 1950 in Bad Homburg der Deutsche Amateur-Radio-Club e.V. in seiner jetzigen Form, mit Distrikten und Ortsverbänden, gegründet wurde, waren es ca. 3.600 Mitglieder, davon ca. 500 registrierte Kurzwellenhörer.

Ziel war unter anderem, die durch das Amateurfunkgesetz erhaltene Freiheit gegenüber den Behörden zu wahren.

Daraus entwickelte sich der heutige DARC e.V. mit seinen 34.000 Mitgliedern.

Der Empfang von Aussendungen des Amateurfunkdienstes ist in Deutschland jedermann gestattet. Die aktive Teilnahme am Amateurfunkdienst, d.h. der Betrieb eines Senders, ist an eine Zulassung gebunden.

Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Damit unterscheidet sich der Amateurfunkdienst von diversen Funkanwendungen für Jedermann [CB-Funk], die ohne Prüfung genutzt werden dürfen.

Unseren OV A11 gibt es dieses Jahr seit 76 Jahren!

1950 bis 2026


Mitglied im DARC e.V.




Amateurfunk: Möglichkeit

Der Amateurfunkdienst bietet Funkamateuren die Möglichkeit, weltweiten Funkverkehr mit anderen Funkamateuren durchzuführen. Für die Teilnahme am Amateurfunkdienst gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher technischer Möglichkeiten. Auch selbst gebaute oder technisch veränderte Funkgeräte dürfen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften verwendet werden.

Information: Umstellung Zulassungsurkunden auf Zulassungsbescheide

Im Zuge der Digitalisierung passt die Amateurfunkverwaltung der Bundesnetzagentur ihre Arbeitsprozesse stetig an. In Vorbereitung auf digitale Zulassungen und Zuteilungen wurde im ersten Schritt die Zulassung zum Amateurfunkdienst vom Urkundenformat auf Bescheid umgestellt. Die Zuteilungsurkunden wurden in diesem Schritt abgeschafft. Bereits ausgestellte Urkunden sind weiterhin gültig, werden jedoch bei Verlust oder Änderung nicht mehr ausgestellt und durch einen Bescheid ersetzt. Die Bescheinigung im Rahmen der bestandenen Amateurfunkprüfung ist hiervon zunächst noch nicht betroffen und wird noch weiterhin als Urkunde ausgestellt.

Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst

Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erfolgt mit der Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens. Die Zulassung kann - für die jeweilige Klasse - nach bestandener Prüfung mit der Prüfungsbescheinigung beantragt werden.

Sie kann auch mit einer entsprechenden ausländischen Amateurfunkgenehmigung oder Amateurfunkprüfungsbescheinigung erteilt werden.

Sie berechtigt den Funkamateur zur Nutzung der in Anlage 1 der Amateurfunkverordnung ausgewiesenen Frequenzbereiche unter Einhaltung der dafür festgelegten Nutzungsbestimmungen nach Maßgabe der aus seiner Zulassung ersichtlichen Zeugnisklasse.

Seit dem 24. Juni 2024 gibt es eine neue Klasse N (Entry-Class). Die Inhaber dieses Amateurfunkzeugnisses dürfen nur Funkbetrieb auf den 10m-, 2m- und 70-cm Amateurfunkbändern durchführen.

Nach dem Erwerb der Amateurfunkzeugnisse der Klassen E (Novice) und A (Harmonised Amateur Radio Examination Certificate / HAREC) können zusätzliche Amateurfunkbänder mit höheren Sendeleistungen genutzt werden.

Inhaber einer Amateurfunkzulassung der Klasse A dürfen letztlich in allen für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereichen bis hin zur maximal zulässigen Senderleistung Funkbetrieb durchführen.


Termine im OV

XYL-Runde

Datum 24. Juli 2026
Zeit 19:30–20:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Freitag Abends. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz

Sked

Datum 24. Juli 2026
Zeit 20:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Freitag Abends. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz

Sked II

Datum 26. Juli 2026
Zeit 10:00 Uhr
Ort 145.500 MHz, weiter auf 145.550 MHz
Infos

Sonntag Vormittags. Treff auf 145.500 MHz; dann weiter auf 145.550 MHz



Meldungen DARC e. V.

Für Details und zum "Weiterlesen" müssen Sie sich auf der Homepage des DARC e.V. einloggen.

FunkWX am Wochenende

von darc.de | darc.de

Der Sonnenwind bewegt sich unauffällig mit einer Geschwindigkeit von 350 km/s. Die geomagnetische Aktivität ist ruhig (Kp 1-2), wobei zeitweise unruhigere Phasen auftreten können. Die Sonnenaktivität ist ebenso gering, wie auch das Flarerisiko (M15% X01%). Die DX-Bedingungen sind brauchbar bis gut, 20 und 17 m am Tag "the place to be". Der solare Flux könnte im Wochenverlauf Richtung 135 Einheiten (oder etwas darüber) steigen, was zu längeren Öffnungen auf 15 m führen dürfte; auch sollte ... ... das 20‑m‑Band nur noch kurzzeitig in der zweiten Nachthälfte schließen. Größere F2‑Öffnungen auf 12 und 10 m sind wegen den sommerlichen Bedingungen der Ionosphäre eher unwahrscheinlich (wahrscheinlich erst wieder im September), während über dem Mittelmeer die MUF an manchen Tagen spätnachmittags 28 MHz und mehr erreicht und damit DX-Verbindungen über weite Strecken auf 10 m Richtung Süden ermöglicht — entscheidend ist die MUF am ersten Brechungspunkt (in rund 1500 km Distanz). Immerhin: Die sporadische E‑Schicht sorgt weiterhin für Short‑Skip‑Öffnungen auf 10 m und 6 m! Generell heißt das für die kommenden Tage: Es herrschen ruhige, stabile Ionosphärenbedingungen. Die MUF liegt am Mittag meist bei 17–19 MHz, die Sonne ist ruhig, das Magnetfeld stabil. Damit sind 20 m und 17 m die zuverlässigsten DX‑Bänder, während 15 m und 10 m eher punktuell öffnen. Abends lohnt es sich, 40/30 m im Auge zu behalten. Die aktuelle Gewitterlage macht 60/80/160-m-DX schwierig.  

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Interview unter dem Turm #90: Rückblick auf den FUNK.TAG Kassel 2026

von darc.de | darc.de

In unserer Videoreihe „Interview unter dem Turm“ stellen wir Ihnen Funkamateure und ihre Leidenschaft für ihr Projekt vor. In der Folge 90 haben wir gleich mehrere Interviewpartner, die gemeinsam in großer Runde auf den FUNK.TAG Kassel 2026 zurückblicken: youtu.be/rSi7xqdj3PM . Ausstellerstimmen treffen hier auf Besucherstimmen mit einer großen Bandbreite von Jung bis Alt. Wie kam die Veranstaltung rüber? Dies und mehr in unserem "Interview unter dem Turm". Und bleiben Sie Empfangsbereit, unsere neuen Interviews von der HAM RADIO 2026 stehen bereits in den Startlöchern!

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Ergebnisse der WRTC 2026

von darc.de | darc.de

Auf der Webseite www.wrtc2026.org sind die Ergebnisse des World Radiosport Team Championship (WRTC) aufgelistet, der parallel zum IARU HF World Championship kürzlich im Vereinigten Königreich stattgefunden hat. Auf dem ersten Platz positionierte sich das Team MB2M mit den Operatoren VE3DZ und UW7LL und ihrem Referee IK1HJS. Auf dem zweiten und dritten Platz lesen sich mit großem Abstand erfreulich viele deutsche Rufzeichen: Das EU#3-Team funkte unter MB5O und belegte den zweiten Platz, hier mit den Operatoren DJ5MW und DM5EE und ihrem Referee KC7V. Den dritten Platz belegt das EU#6-Team, welches unter MB1I gefunkt hatte – hier saßen E77DX und DJ4MX am Mikrofon und wurden von ihrem Referee ACØW begleitet. In der WRTC traten erneut 50 Zweimann-Teams unter absolut gleichen Bedingungen im IARU HF World Championship gegeneinander an. Die WRTC findet alle vier Jahre statt, in Deutschland zuletzt 2018.

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Amateurfunk: Leichterer Einstieg ins Hobby

Neue Regelungen

Seit Juni gibt es ein paar Neuerungen im Bereich des Amateurfunks. Das bringt auch Chancen für den Amateurfunk mit sich, denn der Einstieg in das Hobby wird leichter und Regelungen werden an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Laut Bundesministerium für Digitales und Verkehr gab es Ende 2022 61.139 zugelassene Funkamateure in Deutschland. Wer gerne mit dieser Freizeitbeschäftigung starten möchte, dem bieten seit Juni Neuerungen der Amateurfunkverordnung einen vereinfachten Einstieg in dieses Hobby. "Die Amateurfunkverordnung wurde zuletzt 2005 neu gefasst. Mit der Novelle wird die Amateurfunkverordnung an die heutigen technischen Möglichkeiten und den fortgeschriebenen, internationalen Rechtsrahmen angepasst", erklärt Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur auf Anfrage der Redaktion Wirschaft und Ratgeber.

Die "Zweite Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung" wurde bereits voriges Jahr im Juni im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Ein Jahr Vorlauf bis zum in Kraft treten sei aus organisatorischen Gründen notwendig gewesen, so Reifenberg: "Vorschriften und IT-Systeme mussten an die neue Amateurfunkverordnung angepasst werden. Hierzu zählen beispielsweise eine Überarbeitung der Prüfungsordnung und der Prüfungsfragen im Zuge der Einführung der Lizenzklasse N sowie eine Überarbeitung des Rufzeichenplans."

Quelle

Schneller Funken: Einfachere Ausbildung möglich

Wer gerne Hobbyfunker werden möchte, musste bisher einiges an Wissen besitzen und auch eine Prüfung durchlaufen. Dazu heißt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur:

"Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich."

Mit der Novelle der Amateurfunkverordnung wird nun der Einstieg in die Freizeitaktivität erleichtert. Dafür gibt es eine neue Lizenzklasse. "Die Lizenzklasse N wird eingeführt, um einen niederschwelligen Einstieg in den Amateurfunk zu ermöglichen. Mit grundlegenden Kenntnissen der für den Amateurfunk geltenden Vorschriften und betrieblichen Rahmenbedingungen kann das Hobby ausgeübt werden. Ein tiefergehendes technisches Verständnis und eine Erweiterung der technischen Befugnisse können mit Aufstockung der Lizenz auf eine der höheren Lizenzklassen E und A erfolgen", sagt Michael Reifenberg.

Wer das Funken im Übungsbetrieb ausprobieren möchte, muss sich an Regeln halten. Aber auch diese wurden gelockert. "Bisher können Personen, die nicht selbst Funkamateure sind, unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines erfahrenen Funkamateurs praktische Erfahrungen im Amateurfunk sammeln. Voraussetzung ist, dass dem ausbildenden Funkamateur ein spezielles Ausbildungsrufzeichen zugeteilt wurde. Diese Voraussetzung entfällt künftig. Es ist künftig jedem Funkamateur gestattet, praktisch auszubilden. Dies ist lediglich schriftlich festzuhalten und während des Betriebs ist ein 'T' für Trainee an das Rufzeichen des Ausbilders anzuhängen", erläuterte der Experte der Bundesnetzagentur im Vorfeld der Änderungen weiter.

Remote-Betrieb wird möglich gemacht

Die Änderung der Amateurfunkverordnung bringt auch zum ersten Mal Regelungen zum sogenannten Remote-Betrieb mit sich. Das bedeutet, dass die Amateurfunkstelle und der Ort, von dem aus sie betrieben wird, nicht mehr identisch sein müssen. "So kann sich die Amateurfunkstelle zum Beispiel im Schrebergarten befinden und vom heimischen Küchentisch aus unter Beachtung der hierzu eingeführten Regelungen betrieben werden", schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dazu auf seiner Webseite.