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Amateurfunk – das Tor zur Welt
Der Empfang von Aussendungen des Amateurfunkdienstes ist in Deutschland jedermann gestattet. Die aktive Teilnahme am Amateurfunkdienst, d.h. der Betrieb eines Senders, ist an eine Zulassung gebunden.
Das Amateurfunkzeugnis erwirbt man durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung, in Deutschland der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Damit unterscheidet sich der Amateurfunkdienst von diversen Funkanwendungen für Jedermann [CB-Funk], die ohne Prüfung genutzt werden dürfen.
Vy 73 es 55
Peter Adelmann, DG2GPA
Mitglied im DARC e.V.

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